Kombinationsleistung können Sie bei der Pflegekasse beantragen, wenn der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird. Diese beinhaltet die prozentuale Auszahlung an Pflegegeld der nicht durch den Pflegedienst in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.

Berechnungsbeispiel:

Pflegestufe 1:

  • maximale Pflegesachleistungen von 450 Euro
  • oder Pflegegeld von 235 Euro

Werden Pflegesachleistungen im Wert von 270 Euro (entspricht  60% von 450 Euro) in Anspruch genommen, so verbleibt ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 94 Euro (entspricht  40% von 235 Euro). Dieses wird dem Pflegebedürftigen zur Sicherstellung seiner Pflege zur Verfügung gestellt.