
Die Verhinderungspflege wird auch Urlaubspflege oder Ersatzpflege genannt, weil sie zur Entlastung und Vertretung pflegender Angehöriger dient.
Ihr Anspruch bei der Verhinderungspflege:
- Die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende des Kalenderjahres.
- Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine mindestens sechsmonatige Pflegezeit.
Die Kosten der Pflege werden von der Pflegekasse stundenweise übernommen (bis max. 1612 Euro /2418 Euro) bzw. für max. 6 Wochen im Jahr, wenn die Leistungen tageweise in Anspruch genommen werden.